Allgemeine Geschäftsbedingungen von HyStep OrganisationsKULTUR
März 2021
§1. Vertragsgegenstand und Ausführung von firmeninternen Maßnahmen
(1) Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem von HyStep OrganisationsKULTUR erstellten Angebot über Trainings-, Beratungs- oder Coachingleistungen.
(2) Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet HyStep OrganisationsKULTUR, wie der Vertrag ausgeführt wird. Änderungen des Leistungsumfangs nach Beginn der vereinbarten Maßnahme sind nur schriftlich und einvernehmlich möglich. HyStep OrganisationsKULTUR hat jederzeit das Recht, kurzfristige Änderungswünsche des Auftraggebers, die nicht realisierbar sind, abzulehnen.
(3) HyStep OrganisationsKULTUR verpflichtet sich zu sorgfältiger Ausführung vertraglich übernommener Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
(4) Die für firmeninterne Maßnahmen (Trainings, Coachings, Beratungsleistungen) unterbreiteten schriftlichen Angebote behalten ihre Gültigkeit drei Monate, sofern sie nicht vorher durch neue Fassungen infolge von Nachverhandlungen ersetzt werden.
§ 2. Anmeldungen
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an offenen Trainings oder Coachings erfolgt schriftlich, per Brief oder e-Mail. Jeder Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung.
§ 3. Termine und Stornierungen
(1) Sind Leistungsfristen vereinbart, so beginnt Ihr Ablauf, sobald die Vertragsparteien sich über alle Einzelheiten des Projektes einig sind und der Auftraggeber HyStep OrganisationsKULTUR alle nach dem Vertrag zu überlassenden Unterlagen oder sonstigen Informationen zur Verfügung gestellt hat.
(2) Beide Vertragsparteien bemühen sich um die Einhaltung vereinbarter Termine. Eine einvernehmliche Verschiebung eines vereinbarten Beratungs- oder Trainingstermins durch den Auftraggeber ist kostenfrei. Kann einvernehmlich kein Ausweichtermin gefunden werden, berechnet HyStep OrganisationsKULTUR folgende Stornogebühren:
a) bei Absage eines Termins weniger als zwei Wochen vor Beginn: 50 % des vereinbarten Honorars;
c) bei Nichterscheinen der angemeldeten Teilnehmer zum vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar zuzüglich angefallener Nebenkosten in Rechnung gestellt.
Eine einvernehmliche Verschiebung eines vereinbarten Beratungs- oder Trainingstermins durch den Auftragnehmer ist kostenfrei. Kann einvernehmlich kein Ausweichtermin gefunden werden, werden evtl. vorausgezahlte Honorare für nicht erbrachte Leistungen an Auftraggeber zurückerstattet.
(3) Den Teilnehmern an offenen Trainings/privaten Coachings berechnet HyStep OrganisationsKULTUR folgende Stornogebühren:
a) bei Absagen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornogebühr;
b) bei Absagen bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der vereinbarten Teilnahmegebühr;c) bei Absagen bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr;
d) bei Absagen unter drei Tage vor Beginn und bei Nichterscheinen: 100% der vereinbarten Gebühr;
e) nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.
(4) HyStep OrganisationsKULTUR behält sich das Recht vor, offene Trainings bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zu 3 Tage vor Beginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit von HyStep OrganisationsKULTUR, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden und Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
§ 4. Vertragsauflösung bei firmeninternen Maßnahmen
(1) Beide Seiten können den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
(2) Endet die Vertragsbeziehung vorzeitig, so hat HyStep OrganisationsKULTUR Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
(3) Endet die Vertragsbeziehung vorzeitig, so hat Auftraggeber Anspruch auf die Rückerstattung evt. vorausgezahlter Honorare, für die keine Beratungsleistung erbracht wurde.
§ 5. Vertraulichkeit
(1) HyStep OrganisationsKULTUR verpflichtet sich, betriebliche und private Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhält, vertraulich zu behandeln. Video- und Audioaufnahmen von Teilnehmern werden nach Abschluss der Maßnahme von HyStep OrganisationsKULTUR gelöscht oder – zu Dokumentations- und Protokollzwecken – Auftraggeber zugänglich gemacht und für Dritte unzugänglich gespeichert
§ 6. Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftraggeber sowie die Teilnehmer von Offenen Trainings/Coachings dürfen die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Ergebnisse der von HyStep OrganisationsKULTUR erbrachten Schulungs- und Beratungsleistungen nur für eigene bzw. betriebliche Zwecke verwenden. Sie dürfen ohne schriftliche Einwilligung durch HyStep OrganisationsKULTUR nicht (auch nicht in Auszügen) an Dritte weitergeben, veröffentlicht oder veräußert werden, falls nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart worden ist. Das Urheberrecht bleibt bei HyStep OrganisationsKULTUR.
(2) HyStep OrganisationsKULTUR behält sich bis zur Erfüllung der Honoraransprüche
das Eigentum an allen erbrachten schriftlichen Ausarbeitungen und sonstigen Formen der Ergebnissicherung (z.B. Audio- und Videoaufnahmen) vor.
§ 7. Pflichten des Auftraggebers/der Teilnehmer
(1) Der Auftraggeber von firmeninternen Maßnahmen verpflichtet sich,
HyStep OrganisationsKULTUR kostenlos die erforderliche Unterstützung zu gewähren und insbesondere die im Rahmen des Vertragsgegenstandes erforderlichen Informationen zu liefern. Der Auftraggeber sorgt für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Projektort, insbesondere stellt er geeignete Räumlichkeiten und die für die Tätigkeit von HyStep OrganisationsKULTUR notwendige Technik (z.B. FlipChart, Moderationskoffer, Moderationswände, Projektoren) auf dessen Wunsch hin zur Verfügung.
§ 8. Vergütung
(1) HyStep OrganisationsKULTUR rechnet erbrachte Leistungen bei firmeninternen Maßnahmen nach den zuvor vereinbarten Tages- oder Stundenhonoraren ab. Reisezeit gilt nicht als Arbeitszeit. Pausenzeit gilt als Arbeitszeit.
(2) Für Offene Seminare/Coachings gelten pauschalierte Teilnahmegebühren pro Person, die dem jeweiligen Seminarprospekt/Angebot zu entnehmen sind und nach Rechnungsstellung zu begleichen sind.
(3) Der Auftraggeber von firmeninternen Maßnahmen trägt, soweit im Einzelfall dies ausdrücklich vereinbart ist, die Spesen für die Unterbringung und Verpflegung von HyStep OrganisationsKULTUR sowie die Kosten der An- und Abfahrt zum Projektort.
(4) Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Ändert sich innerhalb des vereinbarten Vertragszeitraumes die gesetzliche Umsatzsteuer, so gelten die beiden Zeiträume mit den unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
(5) Die Rechnungslegung erfolgt nach Durchführung der Seminare/Coachings/Beratungsleistungen, oder nach gesonderter Absprache.
(6) Zu erstattende Reisekosten und Spesen werden nach Beendigung des Auftrages separat in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart worden ist.
(7) Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen (oder nach gesondert getroffener Vereinbarung) nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber fälligen Honorarforderungen von HyStep OrganisationsKULTUR ist nur zulässig, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig ist. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist HyStep OrganisationsKULTUR berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen.
§ 9. Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Göttingen.
§ 10. Schlussbestimmung – Salvatorische Klausel
(1) Schriftliche Vereinbarungen ersetzen alle früheren Vereinbarungen über ihren Gegenstand. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
(2) Eine Abtretung von Ansprüchen aus einem mit HyStep OrganisationsKULTUR geschlossenen Vertrag ist unzulässig.
(3) Ein mit HyStep OrganisationsKULTUR geschlossener Vertrag unterliegt deutschem Recht.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Dr. Stefan Bartling
Göttingen, 31.3.2021